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Akuttherapie: 

Akutbehandlungen können vom PIL innerhalb eines Tages angeboten bzw. durchgeführt werden.

Verrechnung

Verrechnungsmöglichkeit mit Überweisungsschein (mit allen Kassen – alle 13 Wochen möglich, bei einer anderen Diagnose auch während dieser Frist ohne Chefarztbewilligung möglich!) oder mit Privatverrechnung. Eine Überweisung an das Physikotherapeutische Institut kann sowohl jeder Hausarzt als auch jeder Facharzt ausstellen.

 

Voraussetzungen für eine Therapie:

Ärztliche Zuweisung an das Physikotherapeutische Institut vom Haus- oder Facharzt mit der Diagnose und genauer Therapieanweisung für die Durchführung der Therapie und Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse.